Mietbedingungen (AGB)
- Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert, nicht kaskoversichert; der Mieter haftet für schuldhaft am Fahrzeug verursachte Schäden. Eine Haftungsbeschränkung mit € 990.— Selbstbeteiligung bei PKW und € 1.200.— Selbstbeteiligung bei LKW, Kombinationskraftwagen und KFZ über 2,8 to kann abgeschlossen werden. Die Haftungsbeschränkung betrifft ausschließlich Fahrzeugschäden. Nutzungsausfallgebühren, Abschleppgebühren, Verwaltungsgebühren, Gutachterkosten etc. sind in der Haftungsbeschränkung nicht enthalten.
- Allein der Mieter ist der berechtigte Fahrer.
- Für durch Fahrzeugausfall entstehende Schäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
- In jeglichen Schadensfällen hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu verständigen und die weitere Weisung des Vermieters abzuwarten. Ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführte Reparaturen gehen immer zu Lasten des Mieters.
- Unfälle sind vom Mieter sofort an Ort und Stelle zur Beweissicherung polizeilich aufnehmen zu lassen; auch wenn nur das angemietete Fahrzeug beschädigt wurde.
- Für im Ausland anfallende Reparaturkosten ist der Mieter vorleistungspflichtig.
- Eventuelle Rückführungskosten zum Standort des Vermieters gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeuge werden gereinigt übergeben und sind so wieder zurückzugeben. Benzin- und Ölkosten trägt der Mieter.
- Der Mieter hat vor Fahrtbeginn und während der Fahrt den Öl- und Kühlmittelstand zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzufüllen. Für Schäden am Fahrzeug, die auf zu niedrigem Öl bzw. Kühlmittelstand zurückzuführen sind, haftet der Mieter in vollem Umfang.
- Sämtliche Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters.
- Die Fahrzeugrückgabe ist nur beim Vermieter persönlich möglich. Sollte das KFZ nachts auf dem Betriebsgelände abgestellt werden, haftet der Mieter für das KFZ bis zur Durchsicht durch den Vermieter. Die Fahrzeugrückgabe ist bis 18.00 Uhr möglich.
Für LKW gilt zusätzlich
- Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe entstehen, sind durch die Versicherung nicht gedeckt. Sich hieraus ergebende Schadensersatzansprüche treffen allein den Mieter. Die Abmessungen des jeweiligen Fahrzeugs sind dem Fahrzeugschein zu entnehmen.
- Von 2,8 t bis 3,5 t ist das Fahrtenbuch zu führen; ab 3,5 t der EC-Tachograph. Die Tachographenscheiben sind dem Vermieter unbedingt nach Fahrtende auszuhändigen.
- LKW-Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird die geleistete Kaution einbehalten.